Gewährleistung
Wenn mit deinem Schmuckstück etwas nicht stimmt, möchten wir dein Anliegen klären. Hier erfährst du, wie du uns erreichst und welche gesetzlichen Rechte bei einem Mangel grundsätzlich vorgesehen sind.
Gesetzliche Mängelrechte
Bei neu gekauften Waren verjähren gesetzliche Mängelansprüche im Regelfall nach zwei Jahren ab Ablieferung; maßgeblich sind die gesetzlichen Voraussetzungen und Ausnahmen in § 438 BGB. Das ist keine Zusage, dass jeder Schaden unabhängig von Ursache und Zeitpunkt erfasst ist.
Liegt ein Sachmangel vor, stehen dir unter den gesetzlichen Voraussetzungen insbesondere Nacherfüllung und gegebenenfalls weitere Rechte wie Minderung, Rücktritt oder Schadensersatz zu. Die Übersicht der gesetzlichen Mängelrechte findest du in § 437 BGB.
So meldest du dein Anliegen
- Schreibe an info@lulu-jane.com oder nutze die Kontaktseite.
- Beschreibe, was dir an deinem Schmuckstück aufgefallen ist und wann du es bemerkt hast.
- Nenne nach Möglichkeit deine Bestellnummer oder füge einen anderen Kaufnachweis bei. Fotos können uns bei der ersten Einschätzung helfen.
Diese Angaben erleichtern die Bearbeitung und sind keine zusätzlichen gesetzlichen Anspruchsvoraussetzungen. Bitte sende keine vollständigen Zahlungsdaten. Bei einem beschädigten Verschluss oder einer lockeren Fassung empfehlen wir, das Schmuckstück vorerst nicht weiterzutragen.
Gewährleistung ist nicht dasselbe wie Garantie
Eine freiwillige Garantie ist von den gesetzlichen Mängelrechten zu unterscheiden und ersetzt sie nicht. Diese Unterscheidung erläutern die Verbraucherinformationen der Europäischen Union; mit dieser Seite wird keine zusätzliche freiwillige Garantie erteilt.
Rückgabe ohne Mangel
Wenn du ein Schmuckstück im Rahmen des gesetzlichen Widerrufsrechts zurückgeben möchtest, lies bitte unsere Widerrufsbelehrung. Die praktische Anleitung findest du unter Rücksendung. Ergänzend gelten unsere AGB; deine gesetzlichen Rechte werden durch diese Übersicht nicht eingeschränkt.
